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Angebote zu Ausflügen, Freizeitmaßnahmen und sonstigen Aktivitäten
Bezirksjugendzeltlager 2024 (Nr.: 2024-0012)
- Status
- zahlreiche freie Plätze vorhanden
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 12.07.2024) -
- Mindestalter 10 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
- Inhalt
Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern,
auch in diesem Jahr findet wieder unser alljährliches Bezirksjugendzeltlager der DLRG Jugend Oberfranken in Wirsberg statt. Dazu laden wir euch recht herzlich ein.
Ihr habt Lust auf ein Wochenende voller Spannung, Action und natürlich jeder Menge Spaß… Außerdem wollt ihr viele junge DLRG´ler aus ganz Oberfranken kennenlernen? Dann seid ihr genau richtig beim diesjährigen Bezirksjugendzeltlager der DLRG-Jugend Oberfranken.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auch dieses Jahr mit vielen unserer Jugendlichen bei dieser Veranstaltung teilnehmen und ein spaßiges Wochenende miteinander verbringen können.
- Veranstalter
- DLRG-Jugend Kulmbach
- Verwalter
- Dominik Meisel, Nadine Reif, Melanie Reif (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- Freibad Wirsberg, Schorgasttal 30, 95339 Wirsberg
- Termin
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12.07. 15:30 Uhr bis 14.07.24 14:00 Uhr - Freibad Wirsberg: 95339 Wirsberg, Schorgasttal 30
- Meldeschluss
- 29.05.2024 23:59
- Teilnehmerzahl
- unbegrenzt
- Teilnehmerkreis
- Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen der
Ebene Ortsgruppe zugelassen
- Ortsverband Kulmbach e.V.
- Gebühren
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- 35,00 € für Teilnehmergebühr
- Mitzubringen sind
- Regenbekleidung
- Festes Schuhwerk
- Warme und vor allem genügend Kleidung zum wechseln
- Dusch- und Waschzeug
- Sonnencreme
- Badesachen
- Handtücher
- Schlafsack
- Isomatte
- Taschenlampe
- Krankenversicherungskarte, ggf. notwendige Medikamente
- Ein kleiner Rucksack
- Etwas zu Trinken
- Verpflegung
- Verpflegung ist vorgesehen
- Unterbringung
- Unterbringung ist vorgesehen
- Sonstiges
Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist während der Veranstaltung stets Folge zu leisten. Stört ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin in erheblichem Maße die Veranstaltung, so kann er/sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin (bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten) zu tragen.
Über vor Fahrtantritt bekannte Erkrankungen, besteht Mitteilungspflicht. Im Unterlassungsfall ist eine Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.
Es besteht ein Alkoholverbot für Teilnehmer*innen unter 18 Jahren und auch bei Volljährigkeit nur in geringem Maße.
- Dokumente