Lehrgänge und Kurse
Bezirksjugendzeltlager 2025 (Nr.: 2025-0009)
In Pottenstein
- Status
- Meldeschluss erreicht
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 30.05.2025) -
- Mindestalter 10 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
- Inhalt
Liebe Jugendliche und Eltern,
das traditionelle Bezirksjugendzeltlager steht wieder vor der
Tür. Wie jedes Jahr bietet die DLRG Jugend Oberfranken ein Jugendzeltlager an, bei dem wir
jede Menge Spannung, Action und Spaß erwarten dürfen. Es ist außerdem eine gute
Möglichkeit viele DLRG´ler aus ganz Oberfranken kennen zu lernen und mit den
Vereinskollegen aus Kulmbach eine tolle gemeinsame Zeit zu verbringen. Dazu möchten wir
euch herzlich einladen.
Dieses Jahr findet das Zeltlager in Pottenstein statt.
Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn auch dieses Jahr wieder viele von euch
teilnehmen und wir als starkes Team zusammen ein schönes Wochenende verbringen können.- Veranstalter
- DLRG OV Kulmbach
- Verwalter
- DLRG OV Kulmbach e.V. (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- Zeltplatz Pottenstein, Weidmannsgesees 12, 91278 Pottenstein
- Termin
-
11.07. 15:30 Uhr bis 13.07.25 14:30 Uhr - Hallenbad Kulmbach : 95326 Kulmbach, Hardenbergstraße 43
- Meldeschluss
- 31.05.2025 00:00
- Teilnehmerzahl
- unbegrenzt
- Teilnehmerkreis
- DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
- Gebühren
-
- 40,00 € für Teilnehmergebühr
- Mitzubringen sind
Ausrüstung?
Etwas zu Trinken
Regenbekleidung
festes Schuhwerk
warme und vor allem genügend Kleidung zum Wechseln
Dusch- und Waschzeug
Badebekleidung und Handtücher, Sonnencreme
Schlafsack, Isomatte
Ggf. Zelt (bitte vorher Rücksprache mit uns halten)
Taschenlampe
Krankenversicherungskarte + ggf notw. Medikamente
Kleiner Rucksack- Verpflegung
- Verpflegung ist vorgesehen
- Unterbringung
- Unterbringung ist vorgesehen
- Sonstiges
Wichtige Vermerke für die Betreuer (Medikamente, Krankheiten, Allergien, Vegetarier…) bitte angeben!
Zu beachten: Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Stört ein Teilnehmender in erheblichem Maße die Veranstaltung, so kann er/sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Teilnehmenden (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter) zu tragen.
Über vor Fahrtantritt bekannte Erkrankungen, besteht Mitteilungspflicht. Im Unterlassungsfall ist eine Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.
Kein Alkohol unter 18 Jahren und auch bei Volljährigkeit nur in geringem Maße.- Dokumente