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Lehrgänge und Kurse

Bezirksjugendzeltlager 2025 (Nr.: 2025-0009)

In Pottenstein
Status
Meldeschluss erreicht
Voraussetzungen
(einzureichen bis 30.05.2025)
  • Mindestalter 10 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
Inhalt

Liebe Jugendliche und Eltern,
das traditionelle Bezirksjugendzeltlager steht wieder vor der
Tür. Wie jedes Jahr bietet die DLRG Jugend Oberfranken ein Jugendzeltlager an, bei dem wir
jede Menge Spannung, Action und Spaß erwarten dürfen. Es ist außerdem eine gute
Möglichkeit viele DLRG´ler aus ganz Oberfranken kennen zu lernen und mit den
Vereinskollegen aus Kulmbach eine tolle gemeinsame Zeit zu verbringen. Dazu möchten wir
euch herzlich einladen.
Dieses Jahr findet das Zeltlager in Pottenstein statt.
Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn auch dieses Jahr wieder viele von euch
teilnehmen und wir als starkes Team zusammen ein schönes Wochenende verbringen können.

Veranstalter
DLRG OV Kulmbach
Verwalter
DLRG OV Kulmbach e.V. (Kontakt)
Veranstaltungsort
Zeltplatz Pottenstein, Weidmannsgesees 12, 91278 Pottenstein
Termin
11.07. 15:30 Uhr bis 13.07.25 14:30 Uhr - Hallenbad Kulmbach : 95326 Kulmbach, Hardenbergstraße 43

Meldeschluss
31.05.2025 00:00
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 40,00 € für Teilnehmergebühr
Mitzubringen sind

Ausrüstung?

 Etwas zu Trinken
 Regenbekleidung
 festes Schuhwerk
 warme und vor allem genügend Kleidung zum Wechseln
 Dusch- und Waschzeug
 Badebekleidung und Handtücher, Sonnencreme
 Schlafsack, Isomatte
 Ggf. Zelt (bitte vorher Rücksprache mit uns halten)
 Taschenlampe
 Krankenversicherungskarte + ggf notw. Medikamente
 Kleiner Rucksack

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Wichtige Vermerke für die Betreuer (Medikamente, Krankheiten, Allergien, Vegetarier…) bitte angeben!

Zu beachten: Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Stört ein Teilnehmender in erheblichem Maße die Veranstaltung, so kann er/sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Teilnehmenden (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter) zu tragen.
Über vor Fahrtantritt bekannte Erkrankungen, besteht Mitteilungspflicht. Im Unterlassungsfall ist eine Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.


Kein Alkohol unter 18 Jahren und auch bei Volljährigkeit nur in geringem Maße.

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